INSPEKTION
Rohrleitungsprüfung durch zur Prüfung befähigte Personen gemäß BetrSichV
Leistung
Prüfung und Bewertung industrieller Rohrleitungssysteme
ZK-Technik setzt auf ein erfahrenes Team von Inspektoren, das Unternehmen sowohl konstruktiv als auch regelwerkssicher bei der Prüfung und Bewertung industrieller Rohrleitungssysteme gemäß BetrSichV unterstützt.
Durch wiederkehrende Vor-Ort-Begehungen sowie technische Zustandsbewertungen im Abgleich bestehender Dokumentationen tragen wir dazu bei, Sicherheitsrisiken, Schäden und Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Auch vor Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen können Sie auf unsere Inspektoren als zur Prüfung befähigte Personen setzen.
Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit:
Praxisnah
Vertraut im Umfeld von Produktionsanlagen – Lorem ipsum dolor
Projektbegleitend
Unterstützung entlang aller Projektphasen und schnittstellenoptimiert.
Erfahren
Langjährige Erfahrung in Industrieplanung, Konstruktion, Abnahme und Prüfung.
EFFIZIENT
Strukturierte Abläufe für eine zuverlässige und wirtschaftliche Projektumsetzung.
Prüfarten
Prüfarten im Überblick:
Die BetrSichV stellt an Betreiber Anforderungen zur Prüfung ihrer Druckanlagen und Arbeitsmittel, vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtiger Änderung, sowie wiederkehrend.
Ziel dieser Prüfungen ist es, die Sicherheit von Beschäftigten und Dritten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sicherzustellen. Darüber hinaus schaffen sie Rechtssicherheit für Betreiber, tragen zum Werterhalt der Anlage bei und erhöhen die Anlagenverfügbarkeit.
Prüfungen sind ein zentraler Teil zustandsbasierter Instandhaltungskonzepte. Aber auch die Qualität der Prüfung hat entscheidenden Einfluss.
1. Prüfung vor Inbetriebnahme §§14, 15
- Abgleich Soll- / Istzustand (Planung zu Herstellung und Errichtung)
- Prüfung auf ordnungsgemäße Inverkehrbringung der Bauteile
- Prüfung auf ordnungsgemäße Montage
- Prüfung auf Sicherheit der Rohrleitungsanlage hinsichtlich seiner Betriebsbedingungen
- ggf. Prüfung auf Eignung und Funktion der Sicherheitseinrichtungen
2. Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung §§14, 15
- Ein- und Zuordnung der Änderung zur Bestandsanlage (Bauart / Betriebsweise)
- Prüfung auf ordnungsgemäße Herstellung und Errichtung
- ggf. Durchführung schweißbegleitender Maßnahmen sowie Bewertung der Ergebnisse von zfP-Prüfungen
- Prüfung auf Wechselwirkungen zum Bestand
- Prüfung der ordnungsgemäßen Änderungsdokumentation
- ggf. Prüfung auf Eignung und Funktion der Sicherheitseinrichtungen
3. Wiederkehrende Prüfung §§14, 16
- Erörterung der Prüfhistorie der Rohrleitungsanlage
- Durchführung der Prüfung gemäß festgelegtem Prüfkonzept (GBU)
- Äußere Prüfung
- Festigkeitsprüfung
- ggf. Innere Prüfung
- ggf. zfP-Prüfungen
- ggf. Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
4. Nachprüfung zur Mängelbeseitigung
- Fristgerechte Nachprüfung festgestellter Mängel
- Eigenständiges Monitoring
- ggf. Prüfung auf Möglichkeit einer Fristverlängerung
5. Ersatz- / Ergänzende Prüfungen
- Der Ersatz von regulären Prüfarten durch andere geeignete und mindestens gleichwertige Inspektionsverfahren kann die Effizienz einer Prüfung stark steigern
- Aber auch als ergänzende Prüfung können Inspektionsverfahren wie zfP-Methoden die Zustandsfeststellung bei der Prüfung erleichtern und untermauern.
- In beiden Fällen nutzen wir in enger Abstimmung effizient und mit Mehrwert zfP-Methoden, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Zusatzleistungen
Prüfung durch sachkundige Person (AwSV)
Außerhalb wasserrechtlich gesicherter Bereiche (2. Barriere) können Rohrleitungsanlagen weiteren gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Für Rohrleitungen, welche wassergefährdende Stoffe (WGK) fortleiten, müssen Prüfungen nach TRWS 780 erfolgen. Auch hier kann ZK-Technik abhängig von der Gefährdungsstufe Prüfdienstleistungen anbieten.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine technische Abstimmung zu Prüfanforderungen und möglichen Prüfumfängen.